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Kfz-Versicherungsvergleich

Sind die Vorgaben der EU für die Kfz-Haftpflicht ausreichend?




Ab dem nächsten Jahr gilt eine neue EU-Rahmenrichtlinie. Die Pkw-Haftpflichtversicherung muss zwingend eine Deckungssumme von 1,12 Millionen Euro aufweisen. Das sind 120.000 Euro über dem bisherigen Mindestsatz. Ganze 100 Millionen Euro Versicherungssumme fordert jedoch die Verbraucherschutzorganisation BdV. Der Bund der Versicherten ist der Auffassung, dass erst dieser Betrag für alle Personen, Sach- und Vermögensschäden ausreichend ist.

Seitens der Verbraucherschützer fürchtet man, dass Versicherungsnehmer mit einer geringeren Versicherungssumme im extremen Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben, die diesen Betrag übersteigen. Wenn man davon ausgeht, welche Unfallszenarien vorstellbar sind, kommt man Verursacher eines Massenunfalls mit knapp einer Million kaum hin. Gerade die jüngsten Ereignisse auf den Straßen haben gezeigt, dass es die Kosten für Bergungen, Instandsetzungen von Fahrzeugen und Ausbesserungsarbeiten an den Verkehrsleiteinrichtungen enorme Dimensionen erreichen.

Wer bei Abschluss eines Vertrages konkret die Erhöhung der Deckungssumme fordert, bekommt diese auch. Allerdings muss man als Versicherter in Kauf nehmen, dass die Beiträge für den Schutz steigen. Ein weiteres Problem bei der Schadensabwicklung stellt die Erbringung der Beweislast dar. Im Gegensatz zum Strafrecht, in dem einem Beschuldigten nachgewiesen werden muss, dass er der Täter ist und schuldhaft handelte, funktioniert das Prinzip bei der Haftpflichtversicherung anders. Der Fahrer des Autos, welches den Unfall mutmaßlich verursachte, muss beweisen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Dieser Nachweis lässt sich im Rahmen der Ermittlungen nach einem Verkehrsunfall nahezu ausschließlich durch Zeugen oder die Auswertung einer Videoüberwachung erbringen. Der BdV fordert den Gesetzgeber auf, diesbezüglich entgegenzusteuern. Die Klärung des Sachverhaltes hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit sollte in der Hand und der Verantwortung der Assekuranz liegen.

In einem Brief an das Bundesjustizministerium forderte der Vorstand des Bundes der Versicherten, in Persona, Thorsten Rudnik, dass die Versicherungsunternehmen den Antragstellern die höhere Deckungssumme schon bei Vertragsanschluss anbieten sollen. Selbst wenn es bis dato noch keine Regelung gibt, kann der Kfz-Halter in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob er gewillt ist, einen höheren Beitrag für umfangreichere Sicherheit zu zahlen. Da nach Berechnungen der Verbraucherschützer die Beiträge in diesem Zusammenhang nur um geringe Summen steigen, entscheidet sich voraussichtlich eine Vielzahl der Versicherten zugunsten einer Deckungssumme von 50 oder selbst 100 Millionen Euro.

Quelle : http://kfz-versicherungsvergleich.toptarif.de/

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