Gültig ab: 05.12.2002 AGB Partnerprogramm Teilnahmebedingungen Partnerprogramm I. Allgemeines Das Partnerprogramm von ShortWin ist ein Service der Firma ShortNews.com GmbH. Diese Teilnahmebedingungen stellen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner von ShortWin und der Firma ShortNews.com dar. Der Partner hat diese Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich damit einverstanden, durch die Absendung seiner Anmeldung folgende Bestimmungen anzuerkennen. II. Verpflichtungen von ShortWin 1. Die Firma ShortNews.com GmbH verpflichtet sich, dem Partner nach erfolgter Anmeldung eine Partner-ID zuzuschicken und ihm einen eigenen Account einzurichten. Mit diesem kann der Partner jederzeit seine aktuellen Provisionen einsehen. 2. ShortNews.com verpflichtet sich darüber hinaus, die dem Partner zustehende Provision bis zum 18. des Folgemonates abzurechnen und bis zum 25. des Folgemonates auszuzahlen. III. Verpflichtungen des Partners 1. Der Partner verpflichtet sich, bei der Anmeldung das Anmeldeformular vollständig, sowie sachlich und inhaltlich richtig auszufüllen. Bei unvollständig ausgefüllten Anmeldeformularen wird die Überweisung der Provision an den Partner nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Der Partner verpflichtet sich deshalb in seinem eigenen Interesse, seine Daten in seinem Account selbständig zu überprüfen und diese bei eventuellen Änderungen sofort zu aktualisieren. Sollte eine selbständige Aktualisierung der Daten nicht möglich sein, so hat der Partner ShortNews.com GmbH unverzüglich über die Änderung seiner Daten zu informieren. Bei unvollständig ausgefüllten Anmeldeformularen hat der Partner keinen Anspruch auf die ordnungsgemäße Ausführung der Überweisung. 2. Der Partner verpflichtet sich, eigenverantwortlich und unter Einhaltung des gültigen Wettbewerbsrechts für ShortWin zu werben. IV. Form der Werbung 1. Die Werbung für Shortwin kann grundsätzlich in Form von Newsticker-, Link- und Bannerwerbung erfolgen. Dem Partner ist es jederzeit erlaubt, selbst Banner und Texte zu gestalten, darf diese aber erst nach Zustimmung der ShortNews.com GmbH veröffentlichen. 2. Der Partner kann auf seiner eigenen Internetseite für ShortWin werben, aber auch Werbung auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten für diese Werbemaßnahmen trägt dabei der Partner. 3. Anti-Spam-Regel: Das Verschicken von nicht erwünschten E-Mails mit Werbung für ShortWin an unbekannte Personen ist verboten. Verboten ist auch das wilde Werben in Foren oder Newsgroups. Wird diese Regel nicht beachtet, wird der Partner mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen und berechtigt die Fa. ShortNews.com zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Account des Partners wird gesperrt und die bis dahin entstandenen Provisionen abgerechnet. 4. Aufgrund des Wettbewerbsrechts in Deutschland darf die ShortNews.com GmbH dem Partner von ShortWin keine Vergütung für seine eigenen Bestellungen zahlen. Der Partner versichert, über seine eigene Partner-ID kein eigenes Gewinn-Paket bei ShortWin zu bestellen. Der Partner versichert außerdem, seine Vergütungen weder ganz, noch zum Teil an Endkunden von Gewinn-Paketen weiterzugeben. Ein Verstoß hiergegen gilt als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages. V. Vergütung / Provision V. Vergütung / Provision 1. Der Partner ("Erst-Partner") erhält für jeden vermittelten neuen Teilnehmer 40 % des netto Preises des bestellten Gewinn-Pakets als Provision (zzgl. der gesetzlichen Mwst. im Falle der Umsatzsteuerpflicht des Partners mit Hauptwohnsitz in Deutschland ) gutgeschrieben. Hiervon abgezogen werden im Falle der Zahlung durch den Endkunden per Kreditkarte die anteilige Gebühr des Kreditkartenanbieters. Im Falle der Zahlung per Lastschriftverfahren können im Falle einer Rücklastschrift durch den Kunden Bankgebühren entstehen, die die Provision für den Partner ebenso anteilig reduzieren. Grundvoraussetzung ist die Anwerbung von mindestens drei Teilnehmern. Provisionen werden nur für während der Vertragslaufzeit aggregierte Kunden ausbezahlt. Die Provision erhält der Partner grundsätzlich erst nach Zahlungseingang. "Nicht-Zahler" reduzieren die Provision des Partners anteilig. Ebenso werden die Provisionen nachträglich reduziert, falls sich herausstellen sollte, dass ein Vertrag mit einem Kunden nicht wirklich oder nicht in dem Umfange zustande gekommen ist (z.B. bei irrtümlichen Mehrfachanmeldungen durch den Kunden oder Anmeldung des Kunden unter falschem Namen). Endkunden, die per Rücklastschrift die bereits vollzogene Zahlung rückgängig machen, reduzieren die Provision ebenso anteilig. Zudem erhält der Partner 10 % an den Umsätzen, die über einen "Zweit-Partner", der über den Partner ("Erst-Partner") vermittelt wird, abgeschlossen werden. Auch hier sind mindestens drei vermittelte Endkunden Voraussetzung für ein Wirksamwerden der Provisionsregel. Alle anderen Auszahlungsregelungen gelten beim "Zweit-Partner" entsprechend dem "Erst-Partner". 2. Wenn ein von einem Partner, bzw. von einem "Zweit-Partner" vermittelter Teilnehmer seine Teilnahme bei ShortWin verlängert, bekommt der Partner die Provision für die Vermittlung dieses Teilnehmers weiterhin gutgeschrieben, solange der Teilnehmer Kunde von ShortWin ist und die Vertragsbeziehung zwischen ShortWin und dem Partner existiert 3. Haftungsbeschränkung: Die Zuordnung, welche Kunden über den Partner vermittelt werden, erfolgt durch den Einsatz von Cookies. Die ShortNews.com GmbH haftet nicht für den Fall, dass ein von einem Partner vermittelter Kunde das Setzen von Cookies nicht akzeptiert und der dadurch generierte Umsatz nicht dem Partner zugeordnet werden kann. 4. Die Auszahlung der Provision erfolgt in Form einer Überweisung spätestens zum 25. des Folgemonats für den vorausgegangenen Monat. Dabei werden nur Netto-Beträge ab 10,00 Euro ausbezahlt. Bei Beträgen unter 10,00 Euro werden diese auf den Folgemonat mit angerechnet. Für Überweisungen ins Ausland werden dem Partner pro Überweisung Euro 5,- in Rechnung gestellt. 5. Die Provision wird von ShortNews.com GmbH als Gutschrift auf die vom Partner angegebene Bankverbindung an den Partner von ShortWin ausgezahlt. Die Mehrwertsteuer wird dabei nur ausbezahlt, wenn der Partner gewerblich tätig ist, seine Niederlassung in Deutschland hat, und der ShortNews.com GmbH eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung vorliegt. Der Partner ist dabei für die Versteuerung seiner erzielten Provision selbst verantwortlich. VI. Teilnahmevoraussetzungen 1. Die Teilnahme am Partnerprogramm von ShortWin setzt die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen und das ordnungsgemäße und vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulares voraus. 2. Voraussetzung für die Teilnahme am Partnerprogramm von ShortWin ist eine eigene E-Mail-Adresse und ein Mindestalter von 18 Jahren. VII. Leistungsbeginn 1. Das Absenden des Anmeldeformulars gilt mit der Mitteilungsmail der Anmeldebestätigung durch ShortWin als angenommen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Partner freigeschaltet und darf mit den Werbemaßnahmen für ShortWin beginnen. 2. Die Teilnahme am Partnerprogramm von ShortWin ist kostenlos für den Partner. VIII. Kündigung / Widerrufsrecht Der Partner hat das Recht, unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf ist ShortWin unverzüglich per Mail an service@shortwin.de mitzuteilen oder auf dem Postwege zuzusenden (ShortNews.com GmbH, Thurmayerstr. 4, 93049 Regensburg). Eine Anspruch auf Auszahlung von Provisionen besteht dann nicht. IX. Ende des Vertrages Die Teilnahme am Partnerprogramm von Shortwin wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Für die Beendigung des Vertrages muss dieser mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung ist dabei von beiden Vertragspartnern möglich und hat schriftlich zu erfolgen - entweder per Mail (service@shortwin.de) oder auf dem Postwege (ShortNews.com GmbH, Thurmayerstr. 4, 93049 Regensburg). X. Haftung von ShortWin 1. Die ShortNews.com GmbH wird alles unternehmen, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Partnerprogramms von ShortWin sicherzustellen. Die ShortNews.com GmbH kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Internetseite ShortWin auf dem jeweiligen Teilnehmer- und/oder Partnerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig sind. ShortNews.com GmbH haftet auch nicht für eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Internetseiten, die durch die Firma nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt entstanden sind. 2. Für die Partner-Seiten und deren inhaltliche Gestaltung sind die Partner selbst verantwortlich. ShortNews.com GmbH hatte und hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Partner-Seiten und distanziert sich hiermit ausdrücklich von deren Inhalten. 3. Der Partner handelt immer eigenverantwortlich. ShortNews.com haftet nicht für Schäden und daraus resultierende Ansprüche Dritter, welche der Partner verursacht hat. Der Partner stellt die ShortNews.com GmbH von solchen Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei. XI. Datenschutz 1. Die ShortNews.com GmbH hält einen größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard aufrecht und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die ShortNews.com GmbH verwendet die Daten der Partner nicht für andere Zwecke als solchen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind. 3. Die ShortNews.com GmbH verkauft keine Adressdaten und wird keine personenbezogenen Daten außer den zur Anmeldung an den Gewinnspielen erforderlichen an Dritte weiterleiten. XII. Sonstiges 1. Die ShortNews.com GmbH behält sich jederzeit das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Insbesondere gilt dies dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen sind dabei dem Partner per E-Mail unverzüglich bekannt zu geben. Dem Partner wird bei einer wesentlichen Änderung der Teilnahmebedingungen einen Kündigungsrecht gemäß Ziffer IX eingeräumt. 2. Werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.