Autoversicherung kündigen - Die Fristen und genauen Bedingungen
Für viele Autobesitzer stellt die KFZ-Versicherung einen nicht unerheblichen Teil
ihrer jährlichen Unkosten dar. Der Versuch, auf einen günstigeren Tarif zu wechseln,
ist deshalb nicht nur verständlich, sondern ein genauer Vergleich auch ratsam. Bei
der Kündigung gilt es jedoch, einige rechtliche Bedingungen zu beachten, denn
gerade hier verbergen sich mitunter Fallstricke, die für den Laien nicht ohne weiteres
im Voraus zu erkennen sind. So ist nicht nur genau geregelt, wann Sie unter welchen
Bedingungen kündigen dürfen, sondern auch Details wie z. B. die Erstattung bereits
gezahlter Prämien im Falle einer fristlosen Kündigung.
Die gewöhnliche Kündigung
Es handelt sich wie bei allen Versicherungen um einen Vertrag mit regulärer
Laufzeit, der zum Abschluss dieses Zeitraums gekündigt werden darf. Es besteht
jedoch eine Kündigungsfrist von einem Monat - geht der Brief später bei Ihrem
Versicherer ein, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit. Normalerweise
endet ein Versicherungsjahr am 1. Januar, die Kündigung muss deshalb vor dem 1.
Dezember bei Ihrem Anbieter eintreffen. Eine Beitragserhöhung führt automatisch zu
einem Sonderkündigungsrecht, von dem sie ebenfalls innerhalb eines Monats nach
Erhalt der schriftlichen Ankündigung Gebrauch machen müssen. Stichtag ist auch
hier das Datum des Eingangs, nicht der Poststempel. Bei Erhöhungen, die erst im
Januar bekannt gemacht werden, darf auch rückwirkend bis zum 31. Dezember
gekündigt werden.
Die außerordentliche Kündigung
Ein Schadensfall berechtigt nicht nur Sie, sondern auch den Anbieter zu einer
außerordentlichen Beendigung des Vertrages. Wie sonst auch gilt hier die Frist von
einem Monat, diesmal beginnt sie mit dem Abschluss der Bearbeitung des
Schadens. Es ist unwesentlich, ob der Schaden anerkannt oder abgelehnt wurde.
Auch der Versicherer hat bei jedem Schadensfall dasselbe Recht - beide Seiten
dürfen fristlos oder fristgerecht (bis zum Ende des Versicherungsjahres) kündigen.
Eine KFZ-Versicherung ist immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, mit der
Abmeldung endet Ihr Vertrag ohne weiteres Zutun automatisch.
Was es noch zu beachten gilt
Im ersten Jahr kann eine Beendigung des KFZ-Versicherung-Vertrages zu einer
Berechnung nach einem speziellen Kurztarif führen - sie sollte unter allen
Umständen vermieden werden. Vorsicht ist bei einer fristlosen Kündigung im
Schadensfall geboten - wird sie von Ihnen ausgesprochen, müssen Sie trotzdem den
kompletten Jahresbeitrag entrichten -
umgekehrt erhalten Sie Ihr Geld anteilig zurück. Informieren Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig über Anbieter und Angebote. Bei Stiftung Warentest hat beispielsweise die KFZ-Versicherung von Allsecur sehr gut abgeschnitten - mehr Informationen finden Sie _hier_. Wichtig zu wissen: Bei der Haftpflicht darf ein Versicherer einen Kunden zwar nur unter ganz bestimmten, seltenen Bedingungen ablehnen
- bei einer Voll- und Teilkaskoversicherung hat er jedoch einen wesentlich
größeren Ermessensspielraum und kann frei über die Ablehnung entscheiden. Für
eine Kündigung reicht ein formloser Brief, sie muss aber immer schriftlich erfolgen.
Aus Sicherheitsgründen sollte sie immer rechtzeitig mindestens eine Woche vor
Ablauf der Frist als Einschreiben versandt werden und neben Ihren persönliche
Informationen auch Datum, Kennzeichen des Fahrzeugs und die entsprechende
Versicherungsnummer enthalten.
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